Sicherheit & Compliance
Informationssicherheit & Compliance
Vorgaben aus dem Informationssicherheitsgesetz (ISG), der Meldepflicht ans BACS, dem Datenschutzgesetz (DSG) und – bei Geschäftsbeziehungen in die EU – aus NIS2 werden in konkrete technische und organisatorische Massnahmen übersetzt.
Leistungsumfang
Erst die Vorschrift verstehen, dann handeln.
Ein Soll-Ist-Vergleich zeigt, was bereits vorhanden ist und was fehlt; daraus entsteht ein priorisierter Massnahmenplan. Das betrifft Betreiber kritischer Infrastrukturen mit Meldepflicht an das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS, vormals NCSC) ebenso wie KMU, die als Zulieferer von EU-Unternehmen indirekt unter NIS2 fallen. Die Beratung ist technisch ausgerichtet und ersetzt keine Rechtsberatung.
- Einordnung relevanter Vorgaben (ISG, NIS2, DSG)
- Soll-Ist-Vergleich vorhandener Massnahmen
- Vorbereitung auf die Meldepflicht gegenüber dem BACS
- Umsetzung technischer und organisatorischer Massnahmen
Ablauf
So läuft es ab.
01
Betroffenheit klären
Es wird geprüft, ob und in welchem Umfang NIS2 relevant ist.
02
Bestandsaufnahme
Vorhandene technische und organisatorische Massnahmen werden erfasst.
03
Massnahmenplan
Lücken werden benannt und nach Priorität geordnet.
04
Umsetzung
Technische Massnahmen werden eingeführt und dokumentiert.
Nutzen
Was es bringt.
Orientierung
Klarheit darüber, welche Anforderungen tatsächlich gelten.
Planbare Umsetzung
Ein priorisierter Plan statt hektischem Aktionismus.
Technik mit Nachweis
Massnahmen werden umgesetzt und nachvollziehbar dokumentiert.
Häufige Fragen
Gut zu wissen.
Ist mein Unternehmen von NIS2 betroffen?
Das hängt u. a. von Branche, Grösse und Umsatz ab – und davon, ob Geschäftsbeziehungen in die EU bestehen. Der NIS2-Check auf dieser Seite liefert eine erste unverbindliche Einschätzung, inklusive der separaten Meldepflicht für kritische Infrastrukturen in der Schweiz. Die Betroffenheit wird zu Beginn gemeinsam geprüft.
Ersetzt die Beratung eine Rechtsberatung?
Nein. Die Beratung ist technisch ausgerichtet; rechtliche Fragen gehören in die Hände einer Rechtsberatung.
Womit sollte man anfangen?
Mit einer Bestandsaufnahme: Viele Massnahmen sind oft teilweise schon vorhanden und müssen nur ergänzt und dokumentiert werden.
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