NIS2-Check: Ist das Unternehmen betroffen?

NIS2-Betroffenheits-Check: in einer Minute einschätzen, ob ein Unternehmen als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung unter NIS2 fällt. Unverbindlich, keine Speicherung.

Sonderfälle

Gehört das Unternehmen zu einer Gruppe, werden Mitarbeitende und Umsatz von Partner- und verbundenen Unternehmen in der Regel mitgezählt.

Es werden keine Daten gespeichert oder übertragen. Die Auswertung läuft ausschliesslich im Browser. Unverbindliche Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Prüfung im Einzelfall, z. B. mit einer behördlichen Betroffenheitsprüfung.

Hintergrund

Was NIS2 bedeutet.

Mit der EU-Richtlinie NIS2 gelten seit Dezember 2024/2025 in den EU-Mitgliedstaaten Pflichten zur Cybersicherheit für deutlich mehr Unternehmen als bisher – abhängig von Branche und Grösse. Betroffene müssen sich bei der zuständigen nationalen Behörde registrieren, Risikomanagement betreiben und Sicherheitsvorfälle melden; die Geschäftsleitung haftet. Die Schweiz ist nicht direkt gebunden, hat mit dem ISG aber eine eigene Meldepflicht für kritische Infrastrukturen – und wer Kunden in der EU beliefert, wird oft vertraglich zu NIS2-Massnahmen verpflichtet.

Betroffen – und jetzt?

seacube unterstützt bei der technischen Umsetzung: Bestandsaufnahme, Massnahmenplan, Mehrfaktor-Anmeldung, Backup, Notfallplanung und Nachweise.